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PΫUR nimmt Versiegelung der TV-Anschlüsse in Weißwasser/O.L. vor

Vertragsloses „TV-Privileg“ endet

Durch die in Kraft getretene Änderung des Telekommunikationsgesetztes (TKG-MoG) ist eine Abrechnung der Kabelgebühren über die Betriebskosten seit 01.07.2024 nicht mehr möglich.

Wie Sie wissen, haben wir diese gesetzliche Maßgabe gemeinsam mit der PΫUR bereits zum 31.10.2023 umgesetzt, wonach die automatische Bereitstellung der Kabelfernsehversorgung beendet wurde. Alle Mieter, die das gewohnte PΫUR-Fernsehen weiterhin und ohne Unterbrechungen nutzen wollten, mussten nun einen eigenen Basis-Kabelfernsehvertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abschließen. Das haben bisher viele Bewohner getan, obwohl es mit der Gesetzesänderung jedem freisteht, für welchen Anbieter er sich entscheidet.

Alle Mieterinnen und Mieter, die bisher keinen eigenen TV-Vertrag mit der PΫUR abgeschlossen haben, haben nun letztmalig die Möglichkeit, die mit uns verhandelten Sonderkonditionen zu nutzen. In Abstimmung mit der WBG - Wohnungsbaugesellschaft mbH Weißwasser sind dazu aktuell durch PΫUR autorisierte Produktberater in unseren Wohnhäusern unterwegs und beraten Sie gern noch einmal zum Thema TV-Umstellung persönlich. Sollten Sie sich gegen einen TV-Vertrag mit der PΫUR entscheiden und keinen anderen Vertragspartner besitzen, wird auf die Kabelanschlussdose eine Versiegelung gesetzt, um die unberechtigte Nutzung zukünftig auszuschließen.

Der durch PΫUR autorisierte Produktberater

  • handelt nach den Standards des Haustürkodex im Bereich der Telekommunikationsbranche (VATM)
  • trägt sichtbar den PΫUR-Ausweis
  • trägt PΫUR-gebrandete Kleidung
  • ist geschult zur TKG-Novelle, Arbeitsweisen, Produkten und Datenschutz

 

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